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   VGH Bayern, 12.12.2017 - 7 ZB 16.2346   

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https://dejure.org/2017,50168
VGH Bayern, 12.12.2017 - 7 ZB 16.2346 (https://dejure.org/2017,50168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.12.2017 - 7 ZB 16.2346 (https://dejure.org/2017,50168)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 7 ZB 16.2346 (https://dejure.org/2017,50168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Keine Berufungszulassung: Verbot eines im Internet verbreiteten Rundfunkangebots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1 ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4
    Grundsätzliche Bedeutung; Darlegung; ernstliche Zweifel; Divergenz; Verbreitung eines Rundfunkangebots im Internet; rechtsextremistische Inhalte; Berufungszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 09.01.2009 - 7 ZB 07.3470

    Rundfunkgebührenbefreiung; besonderer Härtefall; bescheidgebundene

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 7 ZB 16.2346
    Im Rahmen einer Divergenzrüge kann nur eine Abweichung von einer Entscheidung des dem Verwaltungsgericht übergeordneten Oberverwaltungsgerichts (hier des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs) geltend gemacht werden, nicht aber eine Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts (BayVGH, B.v. 9.1.2009 - 7 ZB 07.3470 - juris m.w.N.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014 § 124 Rn. 45).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 7 ZB 15.2774

    Öffentlichkeit der Stimmenauszählung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.12.2017 - 7 ZB 16.2346
    Das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Berufungsentscheidung erheblichen Rechts- oder Tatsachenfrage voraus, außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll sowie die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit (BayVGH B.v. 20.4.2016 - 7 ZB 15.2774 - juris; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72).
  • VG Berlin, 26.09.2019 - 27 K 365.18

    Live-Streams der BILD-Zeitung sind zulassungspflichtiger Rundfunk

    Vor dem Hintergrund, dass die Klägerin eines der größten Presseunternehmen Europas mit einer sehr bekannten deutschen Tageszeitung ist und nach eigenen Angaben ihre Pressetätigkeit mit den Live-Streams komplementieren will, steht zudem ihre Intention auf Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung außer Frage (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 21. Juni 2019 - RO 3 K 18.15 - juris Rn. 50 m.w.N.; VG Regensburg, Urteil vom 18. Oktober 2016 - RO 3 K 14.1177 - juris Rn. 83 m.w.N., bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 7 ZB 16.2346, juris).

    Nicht erforderlich ist dabei, dass mehrere Sendungen unmittelbar aufeinander folgen (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 21. Juni 2019 - RO 3 K 18.15 - juris Rn. 42 und 45; VG Regensburg, Urteil vom 18. Oktober 2016 - RO 3 K 14.1177 - juris Rn. 78, bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 7 ZB 16.2346, juris).

    Damit ist bzw. war ein von der Klägerin vorgegebener "roter Faden" im Sinne eines strukturierten Ablaufs von Inhalten klar erkennbar (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 21. Juni 2019 - RO 3 K 18.15 - juris Rn. 45; VG Regensburg, Urteil vom 18. Oktober 2016 - RO 3 K 14.1177 - juris Rn. 78, bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 7 ZB 16.2346, juris).

    Aber selbst wenn der Begriff Rundfunk eine Darbietung im Sinne der Meinungsbildungsrelevanz erfordern sollte, wäre diese bei den streitgegenständlichen Formaten erfüllt, weshalb es auch dahingestellt bleiben kann, ob dieses Merkmal unionsrechtlich geboten ist (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 21. Juni 2019 - RO 3 K 18.15 - juris Rn. 48; VG Regensburg, Urteil vom 18. Oktober 2016 - RO 3 K 14.1177 - juris Rn. 81, bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 7 ZB 16.2346, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 19 A 1060/16

    Aufenthalt in der Wohnung als Vergleichsmaßstab für die vorwiegende Benutzung im

    VGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 7 ZB 16.2346 -, juris, Rn. 13; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. September 2017 - 19 A 1798/16 -, juris, Rn. 15, und vom 11. Januar 2016 - 12 A 2056/14 -, juris, Rn. 13; HessStGH, Beschluss vom 9. August 2017 - P. St. 2609 -, juris, Rn. 58.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

    Im Rahmen einer Divergenzrüge kann nur eine Abweichung von einer Entscheidung des dem Verwaltungsgericht übergeordneten Oberverwaltungsgerichts (hier: des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt) geltend gemacht werden, nicht aber eine Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts (BayVGH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 7 ZB 16.2346 - juris Rn. 13; Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Auflage 2021, § 124 VwGO Rn. 53).
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